1 Kann eine Änderung der Kantonsverfassung, welche die vollständige Aufhebung der Gemeindeebene, respektive die Verschmelzung der Gemeindeebene mit der kantonalen Ebene vorsieht, voraussichtlich gewährleistet werden? Die Gewährleistung der Kantonsverfassungen ist Sache der Bundesversammlung. Dies vorweggenommen, könnte aus unserer Sicht eine vollständige Aufhebung der Gemeindeebene oder eine Verschmelzung der Gemeindeebene mit der kantonalen Ebene gewährleistet werden. Die neue Bundesverfassung erwähnt die Gemeinden zwar explizit in diversen Bestimmungen, insbesondere in Artikel 50.