Die maximale Punktezahl beträgt vorliegend 30 Punkte. Eine nachträgliche Anpassung der Notenskala um 3 Punkte liegt demzufolge innerhalb des erlaubten Ermessens. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass dieser doch erhebliche Ermessensspielraum vorliegend nicht eingehalten worden wäre. Die Bewertung des Fachs Technische Installationen I/II ist trotz der Anpassung in der Notenskala mithin korrekt vorgenommen worden. 5.3 Zusammenfassend ergibt sich, dass der Prüfungsblock 5 der übrigen Grundlagenfächer des Bachelor-Studiengangs Architektur rechtmässig bewertet und der Prüfungsablauf ebenfalls korrekt erfolgt ist. Es handelt sich auch nicht um einen Grenzfall.