Weder die Leistungskontrollenverordnung noch das Studienreglement enthalten Vorschriften über die Notenskala oder die exakten Prüfungsanforderungen. Dies widerspiegelt jedoch, dass die eigentliche Beurteilung von Prüfungsleistungen und die Vergabe von Noten sich naturgemäss einer exakten Regelung entziehen, da sie in ihrem Kern auf einer subjektiven Einschätzung und Wertung der prüfenden Person beruhen, welche durch eine strikte Normierung der Notenskala nur wenig beeinflusst werden kann. Den Examinatoren ist demzufolge auch bei der Festlegung des Bewertungsschemas ein erheblicher Ermessensspielraum einzuräumen (BVGE 10/2010, Erw.