_ geht detailliert auf die Rüge des Beschwerdeführers ein, er legt in nachvollziehbarer Weise dar, weshalb dem Beschwerdeführer nur 0.5 Punkte mehr erteilt werden können. Aus der Stellungnahme wird insbesondere erkennbar, dass der Beschwerdeführer die Note 4.5 und nicht die Note 5 erhalten hat. An dieser Einschätzung vermögen die mit Eingabe vom 2. April 2013 vorgebrachten Rügen des Beschwerdeführers nichts zu ändern.