gabe 6 generell alle gleich behandelt hätten. Bei den übrigen Aufgaben sei eine Erhöhung um insgesamt 1.0 Punkte nicht denkbar. Die Prüfung des Beschwerdeführers wurde einer zweiten Korrektur unterzogen. Gegen die skizzierte Handhabung der Punktevergabe in Aufgabe 6 ist nichts einzuwenden. Sie lässt sich ohne Weiteres mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbaren. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers sind keine Anzeichen einer geringen Wertschätzung aus den aufgelegten Dokumenten erkennbar. Prof. _____ geht detailliert auf die Rüge des Beschwerdeführers ein, er legt in nachvollziehbarer Weise dar, weshalb dem Beschwerdeführer nur 0.5 Punkte mehr erteilt werden können.