Dies sei bei 16 von 155 Geprüften der Fall gewesen. Mit viel Goodwill könne dem Beschwerdeführer zusätzlich 0.5 Punkte gegeben werden. Der Beschwerdeführer habe 19.5 Punkte und damit die Note 4.5 erhalten. Die Note 5 werde ab 21 Punkten erreicht. Die Punktevergabe an den Beschwerdeführer sei nicht willkürlich erfolgt, weil sie bei Auf- VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2014, Ausgabe vom 22. Oktober 2014 149 Urteil ETH-Beschwerdekommission