Er betrachte sie als Frechheit. Der zuständige Examinator, Prof. _____, führt in seiner Stellungnahme vom 22. März 2013 aus, er habe die Prüfung des Beschwerdeführers bereits zum zweiten Mal sehr sorgfältig überprüft. Der Beschwerdeführer reklamiere insbesondere bei der Aufgabe 6, zu tief bewertet worden zu sein. Er habe einen von zwei Punkten erhalten. Diese Aufgabe sei offenbar sehr einfach gewesen, die meisten Studierenden hätten einfach aus dem Script abgezeichnet. Sie hätten sich entschlossen, die volle Punktezahl nur denjenigen Geprüften zu vergeben, welche nachgedacht und nicht nur abgezeichnet hätten. Dies sei bei 16 von 155 Geprüften der Fall gewesen.