Es war für den Beschwerdeführer mithin möglich und zumutbar, die Vorlesung nochmals zu besuchen und so, sowohl die neuen Modalitäten zu kennen wie auch sich in eigenverantwortlicher Weise darauf einzustellen. Eine rund dreieinhalb Stunden dauernde schriftliche Prüfung erfordert vertieftere Kenntnisse, als dies bei einer nur rund 10-minütigen mündlichen Prüfung der Fall ist, und deshalb muss auch die Vorbereitung entsprechend angepasst werden. Der Beschwerdeführer kann nicht darauf zählen, dass der Prüfungsmodus keine Änderungen erfährt. Wichtig ist einzig, dass die massgeblichen Änderungen rechtzeitig erfolgten und der richtige Adressatenkreis davon Kenntnis nehmen konnte. Es ist nicht