Der Beschwerdeführer hat laut elektronischem Leistungsüberblick den ersten Prüfungsversuch in der Winterprüfungssession 2012 abgelegt. Er wiederholte die Prüfung in der darauffolgenden Sommerprüfungssession 2012, d.h. die Modalitäten der Prüfung und deren Änderung wurden anlässlich der Vorlesung im Frühjahrssemester 2012 bekannt gegeben. Diese Informationen sind auch über die Homepage der ETH Zürich leicht zugänglich. Es war für den Beschwerdeführer mithin möglich und zumutbar, die Vorlesung nochmals zu besuchen und so, sowohl die neuen Modalitäten zu kennen wie auch sich in eigenverantwortlicher Weise darauf einzustellen.