der Wiedererwägung bereits gerügt habe und woran er auch in der Beschwerde festhalte. In der ergänzenden Eingabe vom 2. April 2013 brachte er schliesslich konkrete Beanstandungen zu einzelnen Prüfungsaufgaben vor. 3.2 Die ETH Zürich beantragt die Abweisung der Beschwerde. Sie legte der Beschwerdeantwort vom 7. Februar 2013 den Wiedererwägungsentscheid vom 10. Dezember 2012 bei, worauf sie zur Begründung verweist, sowie die Notenliste mit Hinweisen auf Ab- und Aufrundungen. Der Eingabe vom 22. März 2013 fügte sie die korrigierten Prüfungen und eine Stellungnahme des jeweils zuständigen Examinators bei. Sowohl Prof. __