Dies seien völlig verschiedene Prüfungen gewesen. Alleine die erlangten Noten (1. Versuch: 3.75/2. Versuch: 3.00) zeigten deutlich auf, dass die Prüfungen nicht unterschiedlicher hätten sein können. Er habe keine echte zweite Chance erhalten. Aus diesem Grund seien die Kriterien für einen Studienausschluss nicht erfüllt, es sei ihm eine weitere Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung einzuräumen. Er erachte auch die Benotung im Fach Technische Installationen I/II als unangebracht, welche er im Rahmen