Der Beschwerdeführer macht sowohl in seiner Beschwerde vom 8. Oktober 2012 wie auch in der ergänzenden Eingabe vom 14. Januar 2013 geltend, er habe die Prüfung im Fach Bauprozess I/II wiederholen müssen. Die Wiederholungsprüfung habe sich sowohl in der Form, im Inhalt wie auch in der Dauer sehr vom ersten Prüfungsversuch in der Winterprüfungssession 2012 unterschieden. Die erste Prüfung sei mündlich abzulegen gewesen und habe rund 10 Minuten gedauert; die zweite indessen sei schriftlich abgehalten worden und habe rund 3.5 Stunden gedauert. Dies seien völlig verschiedene Prüfungen gewesen.