Laut Verfügungsdispositiv wird der Beschwerdeführer vom Bachelor- Studiengang Architektur ausgeschlossen, weil er die Bedingung von 60 Kreditpunkten aus der Kategorie Grundlagenfächer nicht mehr erreichen kann. Der Beschwerdeführer stellt in der Beschwerdeeingabe den Antrag, es sei ihm die rechtliche Möglichkeit zu gewähren, die Prüfung im Fach Bauprozess I/II zu wiederholen. Damit beantragt er sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 13. September