VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2014, Ausgabe vom 22. Oktober 2014 145 Urteil ETH-Beschwerdekommission M. Die ETH Zürich reichte am 9. April 2013 eine weitere Stellungnahme von Prof. _____ sowie des Lehrstuhls von Prof. _____ ein (Urk. 18, Urk. 18/1, Urk. 18/2). Dies nachdem ihr das Schreiben des Beschwerdeführers mit Schreiben vom 3. April 2013 zur Kenntnis und allfälligen Stellungnahme bis am 10. April 2013 zugestellt worden war (Urk. 15). Auf den Inhalt der Eingaben der Parteien wird, soweit entscheidwesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.