deführers mit Entscheid vom gleichen Tag abgelehnt (Urk. 3). E. Nachdem die ETH-BK seitens des Beschwerdeführers nichts mehr über dessen Absicht zur Beschwerdefortsetzung gehört hatte, ersuchte ihn die Instruktionsrichterin mit Schreiben vom 8. Januar 2013, bis spätestens am 14. Januar 2013 bekannt zu geben, ob er nach wie vor ein Interesse an einem Beschwerdeentscheid habe (Urk. 4). F. Der Beschwerdeführer liess sich mit Schreiben vom 14. Januar 2013 vernehmen. Er beantragte die Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens unter Einbezug des Entscheids über die Wiedererwägung (Urk. 5).