Er verwies auf ein gleichzeitig eingereichtes Wiedererwägungsgesuch bei der ETH Zürich und beantragte, es sei ihm eine weitere Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung im Fach Bauprozess I/II zu gewähren. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. C. Die Instruktionsrichterin bestätigte mit prozessleitender Verfügung vom 9. Oktober 2012 den Eingang der Verwaltungsbeschwerde und sistierte das Beschwerdeverfahren gleichzeitig von Amtes wegen (Urk. 2). D. Eine Mitarbeiterin des Sekretariats Rechtsfälle Lehrbetrieb der ETH Zürich teilte der ETH-BK mit eMail vom 10. Dezember 2012 mit, der Prorektor habe das Wiedererwägungsgesuch des Beschwer-