Die ETH Zürich verfügte am 13. September 2012 den Ausschluss des Beschwerdeführers aus dem Bachelor-Studiengang Architektur. Dies mit der Begründung, er könne die Bedingung, 60 Kreditpunkte für die Kategorie Grundlagen des übrigen Bachelor- Studiengangs zu erlangen, nicht mehr erfüllen (Urk. 1/1). B. Dagegen reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 8. Oktober 2012 eine Verwaltungsbeschwerde bei der ETH-Beschwerdekommission (ETH-BK) ein (Urk. 1, Urk. 1/1, Urk. 1/2). Er verwies auf ein gleichzeitig eingereichtes Wiedererwägungsgesuch bei der ETH Zürich und beantragte, es sei ihm eine weitere Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung im Fach Bauprozess I/II zu gewähren.