2 (OV–EVD) Die WEKO verfolgt insbesondere folgende Ziele: vom 14. Juni 1999 (Stand am 1. a. Sie fördert den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung. Februar 2007) b. Sie fördert den diskriminierungsfreien Zugang zum Binnenmarkt Schweiz. 2bis Die WEKO ist in ihrem Zuständigkeitsbereich zur Einreichung von Verwaltungsgerichtsbeschwerden befugt (Art. 103 Bst. b Bundesrechtspflegegesetz vom 16. Dez. 1943).