Durch ihre Prüfungen und Beratungen unterstützt sie: a. den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Verwaltung; b. das Parlament in seiner Oberaufsicht über Verwaltung und Rechtspflege. 2 Mit der Prüfung des Finanzhaushaltes auf allen Stufen des Vollzuges des Voranschlags sorgt die EFK für ein ordnungsmässiges, rechtmässiges und wirtschaftliches Finanzgebaren in dem ihr gesetzlich zugewiesenen Kontrollbereich.