Art. 26 Besondere Aufgaben Die EAV hat folgende besondere Aufgaben: a. Sie fördert die Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Wirtschaft in Fragen des Handels und der Werbung im Spirituosenbereich. b. Sie stellt den öffentlichen Verwaltungen und der Wirtschaft Grundlagen und Informationen für die Qualitätsförderung und -sicherung gebrannter Wasser zur Verfügung.