29a 1 Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde ist die Fachbehörde des Bundes für die Zulassung von natürlichen Personen und Revisionsunternehmen zur Erbringung von gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsdienstleistungen, die Beaufsichtigung der Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften und die Gewährung von Amts- und Rechtshilfe im Bereich der Revisionsaufsicht.