über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung. 3. Abschnitt: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Art. 29 1 Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist nach dem Bundesgesetz vom 24. März 1995 über Statut und Aufgaben des IGE die Fachbehörde des Bundes für Immaterialgüterrechtsfragen.