am 1. Januar 2008) Sie erfüllt im Auftrag des Bundesrates die Aufgaben beim Vollzug von Urteilen der eidgenössischen Strafgerichte und stellt dem Departement Antrag über die Verfolgung politischer Delikte. Art. 26: Besondere Zuständigkeiten Die BA ist für folgende administrative Entscheide zuständig: VPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 10. Juni 2009 9 Anhang: Tabelle zum Bericht "Prüfung des Anhangs RVOV"