a: Kreis der Gesuchsteller Verordnung Als Gesuchsteller für Bundesbeiträge kommen in Frage: über Bundesbeiträge zur För- a. nicht unmittelbar gewinnorientierte Forschungs- und Entwicklungsstätten wie insbesondere Institute und Abteiderung lungen eidgenössischer und kantonaler Hochschulen und Fachhochschulen, Annexanstalten eidgenössischer techvon Technologie und Innova- nischer Hochschulen, Abteilungen von Fachschulen, Technika oder Branchenforschungsstätten; tion1 vom 17. Dezember 1982 (Stand am 19. Juli 2005)