Die Wettbewerbskommission ist von den Verwaltungsbehörden unabhängig. Sie kann sich in Kammern mit selbständiger und andere Wettbewerbsbe- Entscheidungsbefugnis gliedern. Sie kann ein Mitglied des Präsidiums im Einzelfall ermächtigen, dringliche Fälle oder schränkungen Fälle untergeordneter Bedeutung direkt zu erledigen. 2 (Kartellgesetz, KG) Die Wettbewerbskommission ist administrativ dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (Departement) zugevom 6. Oktober 1995 (Stand am ordnet. 13. Juni 2006) 251.1 Art.