32a: Versichertes Personal 1 Angestellte der Verwaltungseinheiten nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a, b, e, f und g, sind bei PUBLICA gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert. 2 Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung, die gestützt auf ein Spezialgesetz ein von diesem Gesetz abweichendes Personalstatut oder gemäss Artikel 3 Absatz 2 und