Anders als die Frage, ob für Frauen ein Dienstobligatorium innerhalb der Armee oder der Zivilschutzorganisationen möglich ist, lässt sich die Frage, ob Frauen - ausserhalb der Armee und der Zivilschutzorganisationen - zum Sanitätsdienst verpflichtet werden können, nicht so leicht beantworten. Es bedarf dafür umfassenderer Erwägungen. IV. Beurteilung der Dienstleistungspflicht von Frauen mit Medizinalberufen im Rahmen des Sanitätswesens ausserhalb von Armee und Zivilschutzorganisationen unter dem Aspekt der bundesstaatlichen Kompetenzordnung 1. Grundsätze der bundesstaatlichen Kompetenzzuweisungen und deren Folgen für die Frage der Zulässigkeit des Dienstobligatoriums