Gesamtverteidigung auf kantonaler Ebene. Frauen mit Medizinalberufen. Mit der Bundesverfassung vereinbar ist deren Verpflichtung zur Dienstleistung, soweit sie einer Notwendigkeit entspricht, ausserhalb von Armee und Zivilschutz erfüllt werden soll und auf einer klaren formell gesetzlichen Grundlage basiert, welche auch die Rechtsstellung der verpflichteten Personen regelt.