Dies um so mehr, als die Anstalt nur noch jüngere Erwachsene beherbergen soll.» In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass das StGB bereits vor der Revision des Jahres 1971 die Bestimmung enthielt, eine Arbeitserziehungsanstalt sei (abgesehen von der damals noch zulässigen Verbindung mit einer Trinkerheilanstalt) ausschliesslich für diesen Zweck zu verwenden. Die rigorose Trennungsvorschrift des Art.