1 Sinnvoll ist eine Hinterlegung von Testamenten im Ausland lebender Personen sicher dann, wenn dereinst sich die schweizerischen Behörden mit dem Nachlass werden befassen müssen. Im konkreten Fall ist das durchaus möglich. Die Testatoren haben der Gemeinde ausdrücklich mitgeteilt, sie beabsichtigen dereinst wieder in die Schweiz zurückzukehren. Zudem ist es je nach ausländischem Aufenthaltsstaat möglich, dass auch bei einem Ableben im Ausland die Heimatbehörden für die Abwicklung des Nachlasses, insbesondere in bezug auf die in der Schweiz gelegenen Vermögenswerte, zuständig sind. Schliesslich sieht Art.