und im Rahmen des ihnen gegebenen Handlungsspielraums, alle Hebel in Bewegung gesetzt hatten, um mit Frankreich und der Europäischen Union eine Lösung zu erreichen, namentlich in Bezug auf den Französisch-schweizerischen Vertrag von 1974, der die französische Bezeichnung «Champagne» unter absoluten Schutz stellt, und in Bezug auf die sieben Abkommen, die die Schweiz und die Europäische Gemeinschaft zu unterzeichnen beabsichtigten und die sie am 21. Juni 1999 schliesslich unterzeichnet haben (E. 100 und 101). Die Annahme des Agrarabkommens von 1999 kann nicht die Ursache eines von den Gesuchstellern erlittenen