Klägerinnen sind drei Gesellschaften, die Schadenersatz für erlittene Vermögenseinbussen fordern. Gemäss den Ausführungen der Gesuchstellerin geht es darum, "dass ein ehemaliger Mitarbeiter der [Gesuchstellerin], Herr [A], im Jahre [...] Bankreferenzen mündlich und auch schriftlich (E-Mail) erteilt haben soll und diese Referenzen dazu beigetragen haben sollen, dass Gelder durch Dritte veruntreut wurden."