"Sollten Sie die in den Abschnitten III. bis V. dieses Gesuchs gemachten Rechtsauffassungen in dem einen oder anderen Punkt nicht teilen, ersuchen wir Sie höflich, im Namen unserer Klientschaft und im Sinne eines Eventualantrags, um eine Ausnahmebewilligung unter Art. 271 StGB für die Vornahme der HANDLUNGEN." 3. Hintergrund des Gesuchs sind zwei Zivilverfahren vor der Chancery Division des englischen 2 High Court of Justice, in denen die Gesuchstellerin jeweils unter den Beklagten figuriert. Klägerinnen sind drei Gesellschaften, die Schadenersatz für erlittene Vermögenseinbussen fordern.