Nachdem die Abstimmungserläuterungen gedruckt und verteilt sind, können darin keine Hinweise auf offensichtliche Übersetzungsfehler mehr aufgenommen werden. Es wird im Einzelfall zu entscheiden sein, ob eine Information via andere Kanäle erfolgen soll oder nicht. 6.4 Nach der Volksabstimmung Wird die Vorlage in der Volksabstimmung angenommen, so lassen sich offensichtliche Übersetzungsfehler nicht mehr berichtigen, da die Verfassungsbestimmungen durch Volk und Stände angenommen wurden. Die rechtsanwendenden oder mit der Umsetzung betrauten Behörden haben die Bestimmungen unter Anwendung des einschlägigen Methodenkanons auszulegen.