6 Umgang mit offensichtlichen Übersetzungsfehlern je Verfahrensphase 6.1 Von der Vorprüfungsverfügung bis zum Zustandekommen Mit der Vorprüfungsverfügung wird der Initiativtext in allen Sprachfassungen formell festgelegt und damit Klarheit über den Gegenstand der Unterschriftensammlung geschaffen. Die Bundeskanzlei bescheinigt mit der Vorprüfungsverfügung zudem die formale Korrektheit des Titels und der Unterschriftenlisten, die in der Folge für die Unterschriftensammlung verwendet werden.