Im Falle der Stromeffizienzinitiative wurde der offensichtliche Übersetzungsfehler (im italienischen Text) noch vor der Behandlung der Volksinitiative in den Räten entdeckt. Die Bundeskanzlei informierte die parlamentarische Redaktionskommission sowie das federführende Departement umgehend über den Übersetzungsfehler und ersuchte die Redaktionskommission, die Opportunität eines analogen Vorgehens wie bei der Erbschaftssteuer zu prüfen. Die parlamentarische Redaktionskommission führte in der Folge eine Konsultation durch und beantragte im Nationalrat13 die Berichtigung des offensichtlichen Übersetzungsfehlers. Der gleiche Antrag wird in der Sommersession 2016 im Ständerat gestellt.