Zum Zeitpunkt der Entdeckung des Fehlers war eine Berichtigung allerdings nicht mehr möglich, da die Bundesversammlung das Geschäft bereits abschliessend behandelt hatte. Demgegenüber wurden bei der Erbschaftssteuerinitiative zwei offensichtliche Übersetzungsfehler auf Antrag der parlamentarischen Redaktionskommission und nach Konsultation der Bundeskanzlei, des Bundesamts für Justiz und Vertretern des Initiativkomitees durch die Bundesversammlung berichtigt10. Die Berichtigung wurde im Erlass durch eine Fussnote gekennzeichnet11. In der Botschaft zur Erbschaftssteuerinitiative hatte der Bundesrat bereits auf die Fehlerhaftigkeit des französischen Textes hingewiesen12;