{"Signatur": "CH_VB_003", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2016-06-08", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_003_150000332_2016-06-08.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000332.pdf?ID=150000332", "Checksum": "c71a06641c71cbdf5f6baeab6d6ad159"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["150000332"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesamt für Justiz, BJ 08.06.2016 150000332"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Office fédéral de la justice, OFJ 08.06.2016 150000332"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Ufficio federale di giustizia, UFG 08.06.2016 150000332"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesamt für Justiz, BJ"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Office fédéral de la justice, OFJ"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Ufficio federale di giustizia, UFG"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "DFJP, Office fédéral de la justice"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:16:47", "Checksum": "8fb38fdea0bfc81a8f0adb567cbfcc4a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesamt für Justiz, BJ 08.06.2016 150000332\n\n4 Jüngere Fälle von offensichtlichen Übersetzungsfehlern\nIn der jüngeren Vergangenheit wurden bei verschiedenen Volksinitiativen nach deren Zustandekommen\ninhaltliche Unstimmigkeiten zwischen den drei Sprachfassungen festgestellt. So beispielsweise bei der\nVolksinitiative 13.086 «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen»\n(Ecopop-Initiative), der Volksinitiative 13.107 «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» (kurz: Erbschaftssteuerinitiative) und bei der Volksinitiative 14.026 «Für eine\nsichere und wirtschaftliche Stromversorgung (Stromeffizienzinitiative)».\nVor der Abstimmung vom 30. November 2014 über die Ecopop-Initiative wies der Bundesrat in den\nAbstimmungserläuterungen auf den offensichtlichen Übersetzungsfehler in der französischen Fassung\nhin. Zum Zeitpunkt der Entdeckung des Fehlers war eine Berichtigung allerdings nicht mehr möglich,\nda die Bundesversammlung das Geschäft bereits abschliessend behandelt hatte. Demgegenüber wurden bei der Erbschaftssteuerinitiative zwei offensichtliche Übersetzungsfehler auf Antrag der parlamentarischen Redaktionskommission und nach Konsultation der Bundeskanzlei, des Bundesamts für Justiz\nund Vertretern des Initiativkomitees durch die Bundesversammlung berichtigt10. Die Berichtigung wurde\nim Erlass durch eine Fussnote gekennzeichnet11. In der Botschaft zur Erbschaftssteuerinitiative hatte\nder Bundesrat bereits auf die Fehlerhaftigkeit des französischen Textes hingewiesen12; der Übersetzungsfehler im italienischen Text wurde indes erst kurz vor der Berichtigung durch die Bundesversammlung entdeckt.\nIm Falle der Stromeffizienzinitiative wurde der offensichtliche Übersetzungsfehler (im italienischen Text)\nnoch vor der Behandlung der Volksinitiative in den Räten entdeckt. Die Bundeskanzlei informierte die\nparlamentarische Redaktionskommission sowie das federführende Departement umgehend über den\nÜbersetzungsfehler und ersuchte die Redaktionskommission, die Opportunität eines analogen Vorgehens wie bei der Erbschaftssteuer zu prüfen. Die parlamentarische Redaktionskommission führte in der\nFolge eine Konsultation durch und beantragte im Nationalrat13 die Berichtigung des offensichtlichen\nÜbersetzungsfehlers. Der gleiche Antrag wird in der Sommersession 2016 im Ständerat gestellt.\n\n8 Zur damaligen Praxis siehe BGE 100 Ib 1, Erw. 3. Nach dem Bundesgericht hatte die damalige Regelung zwei Zwecke:\nEinerseits sollten die unterzeichnenden Bürger erkennen können, welches der massgebliche Text einer Volksinitiative ist,\nwenn diese mehrsprachig zur Unterschrift aufgelegt wurde; und anderseits musste für die Eidgenössischen Räte Klarheit\nund Sicherheit darüber bestehen, welcher Text einer in mehreren Sprachen unterbreiteten Initiative der massgebende sein\nsollte.\n9 Vgl. BV Ziff. III und BBl 1999 7927.\n10 Im deutschen Initiativtext wurde neben dem Begriff «Erbschaft» im Sinne eines Synonyms auch der Begriff «Nachlass»\nverwendet. Im französischen Initiativtext fand neben dem Begriff «succession» fälschlicherweise auch der Begriff «legs»\nVerwendung. Die beiden Begriffe «succession» und «legs» sind im Zivilrecht jedoch keine Synonyme. «Legs» bedeutet auf\nDeutsch «Vermächtnis», auf Italienisch «legato» (vgl. Art. 484ff. ZGB). In der französischen Fassung musste der Begriff\n«legs» deshalb mit «succession» ersetzt werden. Überdies war im italienischen Text ein offensichtlicher Übersetzungsfehler zu berichtigen, da in der ursprünglichen Fassung des Art. 197 Ziff. 9 Abs. 2 Bst. b im ersten Satz anstelle des Begriffs\n«Schenkungssteuer» fälschlicherweise der Begriff «Erbschaftssteuer» benutzt wurde. Siehe zum Ganzen AB 2014 N 2386\nf. und AB 2014 S 1332.\n11 FF 2014 9453 (französischer Text) sowie FF 2014 8366 (italienischer Text).\n12 BBl 2014 125, hier 138\n13 Siehe AB 2016 N 519\n\nVPB/JAAC/GAAC/PAAF 2016, Ausgabe vom 30. Juni 2016 47\nWegleitung BK / Bundeskanzlei\n\n"}