, Basel 2013, N 26 und 33 zu Art. 271 StGB, sowie PHILIPP FISCHER/ALEXANDRE RICHA, U.S. pretrial discovery on Swiss soil, Beiheft 49 der Bibliothek zur Zeitschrift für Schweizerisches Recht, Basel 2010, N 118 ff. und 143 f.) 9. In Übereinstimmung mit den zutreffenden Ausführungen der Gesuchstellerin und entgegen dem von [Klägerin 1] im New Yorker Verfahren eingereichten Parteigutachten […] ist vorliegend die Anwendbarkeit des erwähnten Haager Übereinkommens zu bejahen. Das Übereinkommen gilt für alle gerichtlichen Beweiserhebungen in Zivil- und Handelssachen, Vollstreckungsverfahren eingeschlossen.