Die diesbezügliche Verfügung ist sowohl vom Obergericht […] als auch vom Bundesgericht (Urteil […]) bestätigt worden. 3. In der ersten Subpoena vom 14. Februar 2013 wurde die Gesuchstellerin zur Herausgabe sämtlicher vorhandener Unterlagen betreffend Konti und Vermögenswerte der Familie [Y] sowie mit dieser in Verbindung stehender Personen und Gesellschaften […] verpflichtet. [Letztgenannte] waren in einer nicht abschliessenden Aufstellung aufgeführt. Erfasst waren rund 80 Gesellschaften und über 30 natürliche Personen. Die Gesuchstellerin kam dieser Aufforderung in Bezug auf im Ausland vorhandene Unterlagen und Informationen nach.