Gestützt darauf wird verfügt: I. Es wird festgestellt, dass die Handlungen, für die um Bewilligung nachgesucht wird, den Tatbestand von Art. 271 Ziff. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches nicht erfüllen, soweit sie in Befolgung der jeweils mit order vom […] genehmigten Vereinbarungen erfolgen. II. Im Übrigen wird das Gesuch zurzeit abgewiesen. Der Gesuchstellerin bleibt unbenommen, in einem späteren Verfahrensstadium oder in einem allfälligen Rechtsmittelverfahren ein neues Gesuch einzureichen. III. Die Kosten dieses Verfahrens betragen […] und werden der Gesuchstellerin auferlegt.