Regeste: Der Beschwerdeführer, der die Erlaubnis erhalten hatte, seine Masterarbeit vor Abschluss der Masterstufe zu beginnen, hat diese Arbeit zwar erfolgreich abgeschlossen, schliesslich aber nur 87 statt der erforderlichen 90 Kreditpunkte erzielt. Die Erlaubnis, die Masterarbeit vor Abschluss des Masterstufe zu beginnen, hätte dem Studenten nicht erteilt werden dürfen, da ihm noch 9 Kreditpunkte fehlten; es hätten ihm höchstens 8 Kreditpunkte fehlen dürfen. Teilweise Gutheissung der Beschwerde in Bezug auf den Eventualantrag, wonach dem Beschwerdeführer erlaubt werden soll, eine Prüfung zu wiederholen. Verlängerung der Masterstufe.