1. Der Antrag der EMPA auf Feststellung der Gültigkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von A_____ auf den 31. Januar 2013 gemäss Verfügung vom 9. Juli 2012 wird abgewiesen. 2. Das Arbeitsverhältnis zwischen A_____ und der EMPA wird mit Datum des vorliegenden Urteils aufgehoben. 3. Der Antrag von A_____ auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit ihm sowie auf Weiterbeschäftigung an einer zumutbaren Arbeitsstelle wird abgewiesen. 4. A_____ wird eine Abgangsentschädigung in der Höhe von zwölf Monatslöhnen ausgerichtet. 5. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 6. Die EMPA wird verpflichtet, A___