Aber ich weiss heute nicht mehr wie.“ Dieser Vorfall stellt im ganzen Konfliktablauf eine weitere Verschärfung dar, welche spätestens damals, im Jahre 2009, einer professionellen Konfliktbewältigung durch die Arbeitgeberin bedurft hätte. In einer Situation wie der geschilderten, in der seit Jahren ein schwerwie- VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2014, Ausgabe vom 22. Oktober 2014 162 Urteil ETH-Beschwerdekommission