Eine Mahnung liegt vor, wenn für den Fall erneuter schwerwiegender Mängel im Verhalten oder in der Leistung in verständlicher Form die Kündigung angedroht wird. Die Mahnung hat zum einen eine Rügefunktion, indem die später kündigende der andern Vertragspartei die begangenen Verfehlungen vorhält und sie zu künftigem vertragsgemässem Verhalten anhält. Zum andern besitzt sie eine Warnfunktion, welche darin zum Ausdruck kommt, dass bei weiterem vertragswidrigem Verhalten die Kündigung ausgesprochen wird.