ten Kündigungsgründen eine schriftliche Mahnung. Die schriftliche Mahnung der Arbeitgeberin vom 16. September 2010 ist vom Abteilungsleiter X_____, _____, wie auch vom Leiter Abteilung Personal, _____, unterzeichnet (Urk. 1/3). Der Beschwerdegegner hat die Mahnung am 16. September 2010 in Empfang genommen, was er zwar nicht unterschriftlich bestätigt hat, aber nicht bestreitet. Nachfolgend ist zu prüfen, ob eine gültige Mahnung vorliegt. 6.1. Eine Mahnung liegt vor, wenn für den Fall erneuter schwerwiegender Mängel im Verhalten oder in der Leistung in verständlicher Form die Kündigung angedroht wird.