B. Dagegen erhob A_____ mit Eingabe vom 8. August 2012 Beschwerde gegen die Verfügung der EMPA bei der ETH-Beschwerdekommission (ETH-BK)(Urk. 1, Urk. 1/1–Urk. 1/11). Er beantragte: «1. Die EMPA sei anzuweisen, ihn weiter zu beschäftigen; 2. Eventualiter sei die Kündigungsverfügung vom 9. Juli 2012 aufzuheben, und die EMPA sei anzuweisen, ihn weiter zu beschäftigen; 3. Subeventualiter sei ihm eine Entschädigung in der Höhe von 12 Monatslöhnen auszubezahlen.»