_ erhebt weiter Mobbingvorwürfe gegen den betreuenden Assistenten, welche sie in einen Zusammenhang mit ihren Deutschkenntnissen als Tessinerin bringt. C__________ sei ihr gegenüber voreingenommen, er würde sie speziell bei Gruppenbesprechungen weitgehend ignorieren. Er habe es als klares Handicap empfunden, dass sie sich noch nicht perfekt in Deutsch ausdrücken könne. Prof. B__________ und C__________ erachten die Vorbringen von A__________ in ihrer Stellungnahme vom 6. September 2012 als rein subjektive Wahrnehmung.