Im vorliegend zu beurteilenden Fall stützt sich die Erfahrungsnote entgegen der Ansicht von A__________ nicht allein auf die subjektive Einschätzung des betreuenden Assistenten ab. Die Noten werden mit der Kojenassistentin besprochen, welche nicht über dieselben Kenntnisse der Studierenden verfügt wie der zuständige Assistent, aber dennoch hinreichend nahe und insbesondere bei den jeweiligen Präsentationen der Projekte und den Schlussabgaben anwesend ist. Auch die nochmalige Überprüfung der ungenügenden Noten durch den zuständigen Professor wie auch die Kojenassistentin und den betreuenden Assistenten lassen auf eine sorgfältige und abgesicherte Vorgehensweise schliessen.