___ auf Begutachtung der Projekte durch eine neutrale Person stattzugeben. 8.1. Aus den beigelegten Informationsblättern Entwurf I/II (Urk. 5/2, Urk. 5/3) wird die Notenzusammensetzung bestehend aus Übungsnoten und aus einer Erfahrungsnote ersichtlich. Die ETH-BK hatte bereits im Urteil vom 19. Oktober 2010 i.S. K. X. vs. ETH Zürich über die Bewertung zusätzlicher Kriterien (Erfahrungsnote) zu entscheiden. Im dortigen Verfahren ging es hauptsächlich darum, ob den Studierenden die Bewertung zusätzlicher Kriterien bekannt gewesen war oder bei hinreichender Sorgfalt hätte bekannt sein müssen.